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   LG Koblenz, 12.03.2019 - 9 O 332/17   

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LG Koblenz, 12.03.2019 - 9 O 332/17 (https://dejure.org/2019,52362)
LG Koblenz, Entscheidung vom 12.03.2019 - 9 O 332/17 (https://dejure.org/2019,52362)
LG Koblenz, Entscheidung vom 12. März 2019 - 9 O 332/17 (https://dejure.org/2019,52362)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Koblenz, 12.03.2019 - 9 O 332/17
    Das vom Kläger erworbene Kraftfahrzeug genügt dem nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019, VIII ZR 225/17, Rdnr. 5 ff.).

    Eine Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB folgt hieraus nicht (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019, VIII ZR 225/17, Rdnr. 25 ff.).

    Die Ersatzbeschaffung ist mithin nicht darauf beschränkt, eine mangelfreie, im Übrigen aber mit dem Kaufgegenstand identische Sache zu liefern (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019, VIII ZR 225/17, Rdnr. 33).

    Nachfolgemodelle sind dabei in der Regel in mancher Hinsicht fortentwickelt, sei es durch die Klassifikation nach neuen europäischen Abgasnormen und Änderung der Motortechnik, durch Fortschritte bei Sicherheits- und Assistenzsystemen und entsprechenden umfangreicherem Einsatz von Steuerungssoftware, durch Änderung bei Abmessungen, Gewicht, Kraftstoffverbrauch und Formensprache oder etwa durch vermehrten Komfort (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019, VIII ZR 225/17, Rdnr. 35).

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Auszug aus LG Koblenz, 12.03.2019 - 9 O 332/17
    4. Der Anspruch des Klägers auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten ergibt sich aus § 439 Abs. 2 BGB (BGH, Urt. v. 24. Oktober 2018, VIII ZR 66/17, juris Rdnr. 90 ff.).
  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG Koblenz, 12.03.2019 - 9 O 332/17
    Die Beklagte hat diesbezüglich nicht hinreichend dargetan, dass das Software-Update keine anderen negativen Auswirkungen auf den vom Kläger erworbenen PKW hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019, 18 U 70/18, juris Rdnr. 47).
  • LG Köln, 23.07.2018 - 26 O 38/18
    Abgesehen davon, dass dies kaum Sinn der Verbraucherinformation sein kann, handelte es sich bei dem solchermaßen bestimmten Gesamtbetrag um eine rein hypothetische Größe, die im Verlauf des Vertrages durch Dynamikänderungen, Beitragsreduzierungen und -freistellungen oder eine vorzeitige Vertragsbeendigung entscheidend verändert werden kann, und deren Bedeutung für die Vertragsentscheidung des Versicherungsnehmers und den Vergleich mit anderen Versicherungsprodukten sich nicht erschließt (vgl. auch: OLG München, Beschl. v. 02.03.18, 25 U 3439/17, S. 5; LG Aachen, Urt. v. 29.03.18, 9 O 332/17, S. 5 f.; LG Stuttgart, Urt. v. 02.03.18, 3 O 141/17, S. 9 f.; LG München I, Urt. v. 31.01.18, 26 O 13803/17, S.8; LG Wiesbaden, Urt. v. 05.04.18, 2 O 244/17, S. 6).
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